Tobias Weber 
 Schornsteinfegermeister 
 Gebäudeenergieberater
 Betriebswirt
 Energie-Effizienz-Experte

 Ihr Partner für Umwelt,
Energie & Sicherheit 

Energienews


20.02.2024

Austauschfrist für Holzfeuerstätten: Worauf zu achten ist

Welche Holzfeuerstätten nur noch bis Ende 2024 betrieben werden dürfen – wenn sie nicht der verschärften Bundesimmissionsschutzverordnung entsprechen.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater

Ihr Schornsteinfeger für den Bezirk Bernkastel-Wittlich III - Erden - Rachtig - Zeltingen - Wehlen - Kues - Thörnich